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Dienstleistungs- u. Verwaltungszentrum

Zehntenplatz 1
6130 Willisau

 

stadtkanzlei@willisau.ch
www.willisau.ch

 

Telefon Hauptnummer Zentrale Dienste:
Tel: 041 972 63 63
Fax: 041 972 63 64

Öffnungszeiten:
Mo. 08.00-11.30 / 13.30-18.00 Uhr
Di.-Fr. 08.00-11.30 /13.30-17.00 Uhr

Übersicht aller Dienststellen/Abteilungen:

Suchen Sie eine bestimmte Dienststelle?
Sie finden diese auf der linken Seite unterhalb des Dienstleitungs- und Verwaltungszentrums.

 

 

 

Adressverzeichnis (ab 01.01.2010)

Mit der Gemeindeordnung bestimmt die politische Gemeinde ihre Organisation im Rahem von Verfassung und Gesetz. Diese Ordnung untersteht der Volksabstimmung der jeweiligen Gemeinde und bedarf die Zustimmung des Regierungsrates. Die Gemeinden bestimmen in ihrer Gemeindeordnung u.a. die Wahlen der Behörde, führen den Finanzhaushalt und kommen ihrer Aufgaben im autonomen Bereich nach.

Strategisch bilden die Delegierte oder der Delegierte des Stadtrates und operativ die Stadtschreiberin oder der Stadtschreiber die Führung der Geschäftsleitung. Die restlichen Mitglieder der Geschäftsleitung bestimmt der Stadtrat in der Organisationsverordnung.

Das Organigramm (Aufbauorganisation) der Stadt Willisau.

Die neue Organisation
In unserer Organisationsverordnung ist das neue Führungsmodell beschrieben, das jetzt mit Start
der neuen Legislaturperiode angewandt wird.
 
Bei der Gemeindeführung wird zwischen dem strategischen, d.h. politischen Führungskreislauf und dem operativen, d.h. betrieblichen Führungskreislauf unterschiedenDer Stadtrat stellt einerseits den politischen Führungskreislauf zwischen den Stimmberechtigten, der Gemeindeversammlung und dem Stadtrat sicher. Andererseits stellt der Delegierte des Stadtrates den betrieblichen Führungskreislauf zwischen Stadtrat und Verwaltung sicher. Die beiden Führungsgremien, Stadtrat und Geschäftsleitung, ergänzen sich in der Tätigkeit.

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